Umgang und Regel zu Generativer KI (GenKI)

Im letzten Jahr haben wir mit euch vor, während und nach der Convention viel über Generative KI (GenKI) diskutiert. Gemeint sind damit Künstlichen Intelligenzen auf Basis von Large Language Models (LLM), die insbesondere zur Erstellung und Bearbeitung von Bildern („AI-Art“), Texten, Musik und Kunsthandwerksprodukten eingesetzt werden.

Das Ziel der KrähenFee ist es, die kreative und kulturelle Vielfalt zu schützen und zu fördern. Uns ist es wichtig, ein lebendiges, kreatives und vielfältiges Umfeld zu schaffen, das die Fantasie und die Talente der Teilnehmenden fördert. Bei uns steht nicht der Verkauf im Vordergrund, sondern das Zusammentreffen und die Community. Daher ist es uns wichtig, menschliche Kreativität und menschliches Schaffen zu fördern, damit sich die Phantastik-Szene weiterentwickeln kann.

Besonders Spielleitungen experimentieren gerne mit GenKI, um sich weniger Grenzen von vorgegebenem Material setzen zu lassen. Die gewonnene Freiheit ist jedoch trügerisch und verlangt von der Person, die GenKI einsetzt ein hohes Maß an Reflexion und Vorsicht. Schnell gerät man durch den Einsatz von GenKI in die Klischee-Falle oder repetiert die immer gleichen Tropes. Der Einsatz von GenKI ist eine Gefahr für Kreativität und das Schaffen neuer Ideen, daher möchten wir sie im Auge behalten, Transparenz einfordern und enge Grenzen setzen, ohne zu ignorieren, dass GenKI existiert, Teil kreativer, überwiegend menschlicher Schaffensprozesse ist und mindestens an den Spieltischen verwendet werden wird.

Während wir 2024 „AI-Art“ an allen Ständen komplett untersagt hatten, haben wir seit 2025 eine Regelung, die es ermöglicht, GenKI zu verwenden, wenn sie als unterstützende Leistung zum Gesamtwerk eingesetzt wird. Dann allerdings besteht eine Kennzeichnungspflicht auf der Convention.

Klar ist, dass Illustrator:innen und Zeichner:innen an ihren Ständen keine mit Hilfe von GenKI erstellten Bilder verkaufen dürfen, Autor:innen an ihren Ständen keine mit GenKI erstellten Geschichten oder Texte. Auch dann nicht, wenn die KI bei der Erstellung nur mitgeholfen oder assistiert hat. Beim Kunsthandwerk hängt es am eingesetzten Umfang von GenKI, ob die entstandenen Produkte untersagt oder kennzeichnungspflichtig sind.

Haben Zeichner:innen Erklärungstexte zu ihren Bildern von einer GenKI verfassen lassen oder Autor:innen in einem Rollenspielbuch bei einigen wenigen Innenillustrationen GenKI verwendet, dann dürfen sie diese Werke bei uns dennoch anbieten, allerdings mit deutlicher Kennzeichnung. Das betrifft auch Händler:innen, die solche Werke verkaufen.

Sind alle Texte eines Artbooks oder alle Bilder eines Rollenspielwerks mit KI erstellt, so geht dies ebenfalls über eine unterstützende Leistung zum Gesamtwerk hinaus und das Werk darf nicht präsentiert, angeboten und verkauft werden. Reine KI-Coverbilder für Romane sind ebenfalls nicht möglich. Nach vielen langen Diskussionen mit Autor:innen, die ihre eigenen Fotos und Zeichnungen für ihre Cover mit Hilfe von GenKI anpassen und dafür viele Arbeitsstunden investieren: Habt ihr nur einzelne Elemente des Coverbildes mit GenKI erstellt oder bearbeitet, so zählt dies als unterstützende Leistung und wäre erlaubt, aber kennzeichnungspflichtig (solange ihr das Cover nicht als Postkarte o. ä. verkauft, das wäre untersagt). Gerne könnt ihr im Rahmen der Kennzeichnung den Entstehungsprozess darstellen, so dass eure Arbeit nicht durch die Kennzeichnung diskreditiert wird. Die Umfragen im letzten Jahr beim PAN e. V., bei uns auf der Con und im Nachgang auch auf anderen Conventions haben uns bestätigt, dass sich Besucher:innen eine Kennzeichnungspflicht wünschen.

Unsere Regeln für Ausstellende zu KI-generierten Texten, Bildern und Kunsthandwerk („AI-Art“)

Der Verkauf von Waren, deren Hauptzwecke durch Generative KI erschaffen wurden, ist untersagt. Dies betrifft insbesondere mittels generativer KI erzeugte Bilder („AI-Art“) und KI-generierte Texte. Beispiele: Durch KI initial geschriebene Romane, durch KI erschaffene Einzelbilder oder Artbooks, die KI-Werke beinhalten.

Kennzeichnungspflicht: Waren, die Elemente einer Generativen KI als unterstützende Leistung zum Gesamtwerk beinhalten, müssen gut sichtbar gekennzeichnet sein, damit ersichtlich ist, dass Generative KI eingesetzt wurde. Hiermit wollen wir auch dafür Sorge tragen, dass jene, die Generative KI ablehnen, sich nicht getäuscht fühlen und die Besuchenden entsprechend ihrer Präferenzen selbst entscheiden können, ob sie Produkte mit Generativer KI erwerben.

Als unterstützende Leistung zum Gesamtwerk gilt Generative KI dann, wenn sie nicht das Hauptmerkmal, der vordergründige Aspekt bzw. Hauptbestandteil des Produkts ist. Beispiele: kleine Textabschnitte, einzelne Illustrationen in einem Rollenspielbuch, dessen Hauptbestandteil der Text selbst ist oder kleine Bearbeitungen von Grafiken mittels KI. Die Verwendung nicht-generativer KI wie z. B. für Rechtschreibkorrekturen, Recherche, Farbanpassungen, Zauberstab zur Objektauswahl etc. bleibt erlaubt, ebenso die Verwendung von Generative KI abseits des Verkaufs, bspw. in nicht-kommerziellen Rollenspielrunden.

Bei Unsicherheiten, ob wir bei euren Waren „AI-Art“ als erlaubt oder kennzeichnungspflichtig sehen oder nicht, schreibt uns gerne über unser Kontaktformular oder per Mail an info[äd]kraehenfee.de.

Auf der letzten KrähenFee wurde eine Umfrage zu Generativer KI auf Conventions gemacht, deren Ergebnisse wir in Kürze auf unserer neuen Website hier einpflegen werden.

Unsere Umfrage 2025 zu Generativer KI (GenKI) Die Umfrage-Ergebnisse

Unser Team-Mitglied Miku hatte für 2025 eine Umfrage zu GenKI vorbereitet, die auf den Con durchgeführt wurde. Leider hat der ursprüngliche Plan, zu jedem Ticket einen Fragebogen zu GenKI auszugeben, nicht funktioniert. Es wurden allerdings an alle Ständen Fragebögen gebracht und längere Zeit in der Nähe des Infostandes Fragebögen an Besuchende ausgeteilt, zudem konnte man sie jederzeit am Infostand erhalten. Insgesamt sind 356 Fragebögen zurückgekommen.

Bei den Ergebnissen bleibt so zu berücksichtigen, dass es sich mindestens bei den Besuchenden nicht um ein repräsentative Umfrage handelt und mglw. nur die Besuchenden einen Fragebogen ausgefüllt und zurückgegeben haben, die das Thema besonders interessiert.

Gesamtergebnis

11,2 % können sich vorstellen, Produkte mit GenAI zu kaufen

68,5 % können es sich nicht vorstellen

20,2 % wissen es nicht bzw. wählten „vielleicht“

37,9 % würden GenAI auf Events gerne vollständig verbieten
(inkl. nicht kommerzieller Nutzung)

18,3 % würden den Verkauf von Produkten mit GenAI verbieten

42,1 % würden es erlauben, aber…

  • nur wenn dies lediglich ein Teil des Gesamtwerks ist (8,1 %)
  • nur wenn dies ein marginaler Teil des Gesamtwerks ist (14,9 %)
  • die Nutzung sollte sichtbar gekennzeichnet sein (39,0 %)

2,2 % würden den Verkauf von Produkten mit GenAI generell erlauben

Unter Besuchenden (188 Stimmen)

12,8 % können sich vorstellen, Produkte mit GenAI zu kaufen

64,9 % können es sich nicht vorstellen

22,3 % wissen es nicht bzw. wählten „vielleicht“

37,2 % würden GenAI auf Events gerne vollständig verbieten
(inkl. nicht kommerzieller Nutzung)

16,5 % würden den Verkauf von Produkten mit GenAI verbieten

43,6 % würden es erlauben, aber…

  • nur wenn dies lediglich ein Teil des Gesamtwerks ist (7,4 %)
  • nur wenn dies ein marginaler Teil des Gesamtwerks ist (16,0 %)
  • die Nutzung sollte sichtbar gekennzeichnet sein (42,0 %)

2,7 % würden den Verkauf von Produkten mit GenAI generell erlauben

Unter Ausstellenden (136 Stimmen)

8,1 % können sich vorstellen, Produkte mit GenAI zu kaufen

75,7 % können es sich nicht vorstellen

16,2 % wissen es nicht bzw. wählten „vielleicht“

39,7 % würden GenAI auf Events gerne vollständig verbieten
(inkl. nicht kommerzieller Nutzung)

20,6 % würden den Verkauf von Produkten mit GenAI verbieten

38,2 % würden es erlauben, aber…

  • nur wenn dies lediglich ein Teil des Gesamtwerks ist (8,8 %)
  • nur wenn dies ein marginaler Teil des Gesamtwerks ist (14,7 %)
  • die Nutzung sollte sichtbar gekennzeichnet sein (33,1 %)

1,5 % würden den Verkauf von Produkten mit GenAI generell erlauben

Unter Helfenden (32 Stimmen*)

*) je Frage wurden nur 31 abgegeben

16,1 % können sich vorstellen, Produkte mit GenAI zu kaufen

58,1 % können es sich nicht vorstellen

25,8 % wissen es nicht bzw. wählten „vielleicht“

32,3 % würden GenAI auf Events gerne vollständig verbieten
(inkl. nicht kommerzieller Nutzung)

12,9 % würden den Verkauf von Produkten mit GenAI verbieten

51,6 % würden es erlauben, aber…

  • nur wenn dies lediglich ein Teil des Gesamtwerks ist (9,7 %)
  • nur wenn dies ein marginaler Teil des Gesamtwerks ist (9,7 %)
  • die Nutzung sollte sichtbar gekennzeichnet sein (48,4 %)

3,2 % würden den Verkauf von Produkten mit GenAI generell erlauben

Fazit: Eine Mehrheit möchte keine mit GenAI erstellten Produkte kaufen. Eine völlige Freigabe des Verkaufs von Produkten mit GenAI wird kaum befürwortet; ein Verbot (mit oder ohne nicht-kommerzielle Nutzung) wird sowohl unter Ausstellenden als auch unter Besuchenden mehrheitlich gewünscht. In der zumindest noch sehr großen Gruppe derer, die sich eine Teil-Erlaubnis wünschen, sticht insbesondere der Wunsch nach Kennzeichnungspflicht hervor.

Funfact: Von 24 Besuchenden, die sich vorstellen könne, etwas mit GenAI zu kaufen, sind lediglich 4 dafür, den Verkauf generell zu erlauben, und 17 für eine Kennzeichnungspflicht.

Vielen lieben Dank an Miku für die Vorbereitung und Durchführung der Umfrage und Luna Nightshade für die grafische Aufbereitung der Ergebnisse.

Häufig gestellte Fragen zu unseren Regeln

Wie könnt ihr die Kennzeichnungspflicht kontrollieren?

Wir schauen uns die Bewerbungen für Stände und später auch das Sortiment vor Ort genau an. Wir nehmen keine Stände an, deren Sortiment offensichtlich für die Con ungeeignet ist, weil es bspw. in nicht-erlaubter Form KI-Material enthält. Bitte achtet daher bei eurer Bewerbung darauf, dass wir wissen, was ihr anbietet.

Haben die Stände im Bewerbungsformular Falschangaben gemacht oder halten sie die Regeln nicht ein, so dürfen sie die entspr. Waren nicht mehr anbieten oder werden ggf. auch vom Congelände verwiesen. Die Stände müssen uns absichtlich täuschen und eine gewisse kriminelle Energie mitbringen, um dennoch untersagte oder nicht gekennzeichnete KI-Ware anzubieten.

Wir haben keine speziellen KI-Detektive bzw. entspr. Teams im Einsatz, die laufend Kontrollen durchführen.

Letztendlich können wir genau wie beim vereinzelten Anbieten von TEMU-Produkten oder fehlenden Lizenzen nicht sicherstellen, dass sich nicht doch Werke zwischen den Produkten befinden, welche untersagt sind oder denen die Kennzeichnung fehlt. Wir gehen Hinweisen jedoch nach und führen selbstverständlich Gespräche mit den entspr. Ständen, denn auch Hinweise können manchmal falsch sein.

In der Vergangenheit hat das gut funktioniert: Stände, die ansonsten auf Cons ihre Einnahmen mit KI-Merch aufbessern oder DIY-Produkte im Programm haben, die KI-Bilder als Grundlage verwenden, haben diese bei uns zu Hause gelassen; Kennzeichnungen gab es seit der entspr. Pflicht 2025 kaum, da entspr. Stände die Möglichkeit zwar zu schätzen wissen, sich aber oft entscheiden, die Produkte dann gar nicht erst anzubieten; in wenigen Fällen wurden nach Hinweisen Gespräche geführt und das Problem wurde vor Ort behoben.

Argumente für und gegen Generative KI (GenKI)

An dieser Stelle wollen wir euch die an uns herangetragenen Argumente der Befürworter und Gegner Generativer KI auflisten.
Da diese Zusammenstellung aber noch nicht fertig ist, könnt ihr mit Klick auf den Button ein entsprechendes Video
unseres Team-Mitglieds Oliver aus dem Jahr 2025 ansehen.